Rechtsprechung
VG Stuttgart, 22.09.2003 - PL 21 K 1/03 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Regelung der Arbeitszeit für Lehrer durch Verwaltungsvorschrift als Angelegenheit von grundsätzlicher Bedeutung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Stuttgart, 22.09.2003 - PL 21 K 1/03
- VGH Baden-Württemberg, 30.09.2004 - PL 15 S 2470/03
- BVerwG, 10.01.2006 - 6 P 10.04
- BVerwG, 06.02.2006 - 6 P 10.04
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (2)
- VGH Baden-Württemberg, 09.10.1998 - 4 S 425/98
Arbeitszeiterhöhung für Lehrer: Vereinbarkeit des Vorgriffsstundenmodells mit GG …
Auszug aus VG Stuttgart, 22.09.2003 - PL 21 K 1/03
Die Änderung der Verwaltungsvorschrift "Arbeitszeit der Lehrer an öffentlichen Schulen in Baden-Württemberg" (Regelstundenmaßerlass) vom 10.01.2003, mit der der Wegfall der Altersermäßigung für Lehrer, die das 55. Lebensjahr vollendet haben, geregelt wird, ist nach Auffassung beider Beteiligter eine allgemeine Regelung der beamtenrechtlichen Verhältnisse durch die oberste Landesbehörde (vgl. dazu die jeweils zitierten Beschlüsse des VGH Bad.-Württ. vom 11.08.1998 - 4 S 1411/97 - und vom 09.10.1998 - 4 S 425/98 -). - VGH Baden-Württemberg, 11.08.1998 - 4 S 1411/97
Erhöhung des Regelstundenmaßes der Lehrer an Gymnasien
Auszug aus VG Stuttgart, 22.09.2003 - PL 21 K 1/03
Die Änderung der Verwaltungsvorschrift "Arbeitszeit der Lehrer an öffentlichen Schulen in Baden-Württemberg" (Regelstundenmaßerlass) vom 10.01.2003, mit der der Wegfall der Altersermäßigung für Lehrer, die das 55. Lebensjahr vollendet haben, geregelt wird, ist nach Auffassung beider Beteiligter eine allgemeine Regelung der beamtenrechtlichen Verhältnisse durch die oberste Landesbehörde (vgl. dazu die jeweils zitierten Beschlüsse des VGH Bad.-Württ. vom 11.08.1998 - 4 S 1411/97 - und vom 09.10.1998 - 4 S 425/98 -).
- VGH Baden-Württemberg, 30.09.2004 - PL 15 S 2470/03
Beteiligung der Personalvertretung bei Änderung des Regelstundenmaßes für …
Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Stuttgart - Fachkammer für Personalvertretungssachen - vom 22. September 2003 - PL 21 K 1/03 - wird zurückgewiesen.den Beschluss des Verwaltungsgerichts Stuttgart - Fachkammer für Personalvertretungssachen - vom 22. September 2003 - PL 21 K 1/03 - zu ändern und festzustellen, dass die Änderung der Verwaltungsvorschrift "Arbeitszeit der Lehrer an öffentlichen Schulen in Baden-Württemberg" (Regelstundenmaßerlass), mit der die Altersermäßigung für Lehrer vom vollendeten 55. Lebensjahr auf das vollendete 60. Lebensjahr hinausgeschoben wird, dem Mitbestimmungsrecht des Antragstellers nach § 79 Abs. 1 Satz 1 Nr. 9 LPVG unterliegt;.
- VGH Baden-Württemberg, 30.09.2004 - 15 S 2470/03
Beteiligung der Personalvertretung, Arbeitszeit der Lehrer, …
Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Stuttgart - Fachkammer für Personalvertretungssachen - vom 22. September 2003 - PL 21 K 1/03 - wird zurückgewiesen.den Beschluss des Verwaltungsgerichts Stuttgart - Fachkammer für Personalvertretungssachen - vom 22. September 2003 - PL 21 K 1/03 - zu ändern und festzustellen, dass die Änderung der Verwaltungsvorschrift "Arbeitszeit der Lehrer an öffentlichen Schulen in Baden-Württemberg" (Regelstundenmaßerlass), mit der die Altersermäßigung für Lehrer vom vollendeten 55. Lebensjahr auf das vollendete 60. Lebensjahr hinausgeschoben wird, dem Mitbestimmungsrecht des Antragstellers nach § 79 Abs. 1 Satz 1 Nr. 9 LPVG unterliegt; hilfsweise, dass diese Änderung dem Mitwirkungsrecht des Antragstellers nach § 80 Abs. 1 Nr. 1 LPVG unterliegt.